Willkommen beim Rosenheimer Zulassungsdienst

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Benötigte Unterlagen:

Angaben erfolgen ohne Gewähr.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw. Gewerbeanmeldung und HR-Auszug samt Ausweis der unterschriftsberechtigten Person
  • Vollmacht des Fahrzeughalters an den Beauftragten
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren: Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw.
  • für Firmen Gewerbeanmeldung und HR-Auszug samt Ausweis der unterschriftsberechtigten Person bzw.
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
  • Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung sowie internationale Versicherungskarte (grün)
  • Vollmacht des Fahrzeughalters an den Beauftragten
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung bzw. Bestätigung der FIN durch den TÜV
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Für Neufahrzeuge:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
  • Nachweis der Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem. § 13 EG-FGV/§ 21 StVZO

Für Gebrauchtfahrzeuge:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kfz-Brief und Fahrzeugschein)
  • bei noch zugelassenen Fahrzeugen die Kfz-Schilder
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur am Wohnort oder am Standort des Fahrzeuges der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde möglich.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fz.-Schein) oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) oder Betriebserlaubnis (wenn vorhanden)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw.
  • für Firmen Gewerbeanmeldung und HR-Auszug samt Ausweis der unterschriftsberechtigten Person bzw.
  • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Vollmacht des Fahrzeughalters an den Beauftragten
  • ggf. Nachweis des Standortes des Fahrzeuges, wenn der Hauptwohnsitz nicht im Zulassungsbezirk liegt (z.B. anhand des Kaufvertrages)
  • Abfahrts- und Zielort der Fahrt