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Willkommen beim Rosenheimer Zulassungsdienst
Diese Homepage ist aktuell unter Bearbeitung!
Benötigte Unterlagen:
Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Zulassung / Umschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw. Gewerbeanmeldung und HR-Auszug samt Ausweis der unterschriftsberechtigten Person
Vollmacht
des Fahrzeughalters an den Beauftragten
Teilnahmeerklärung zum
Lastschrifteinzugsverfahren
: Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
Ausfuhrkennzeichen
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw.
für Firmen Gewerbeanmeldung und HR-Auszug samt Ausweis der unterschriftsberechtigten Person bzw.
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung sowie internationale Versicherungskarte (grün)
Vollmacht
des Fahrzeughalters an den Beauftragten
Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung bzw. Bestätigung der FIN durch den TÜV
Teilnahmeerklärung zum
Lastschrifteinzugsverfahren
Für Neufahrzeuge:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
Nachweis der Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem. § 13 EG-FGV/§ 21 StVZO
Für Gebrauchtfahrzeuge:
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kfz-Brief und Fahrzeugschein)
bei noch zugelassenen Fahrzeugen die Kfz-Schilder
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
Kurzzeitkennzeichen
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur am Wohnort oder am Standort des Fahrzeuges der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde möglich.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fz.-Schein) oder
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) oder Betriebserlaubnis (wenn vorhanden)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw.
für Firmen Gewerbeanmeldung und HR-Auszug samt Ausweis der unterschriftsberechtigten Person bzw.
Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB) für Kurzzeitkennzeichen
Vollmacht
des Fahrzeughalters an den Beauftragten
ggf. Nachweis des Standortes des Fahrzeuges, wenn der Hauptwohnsitz nicht im Zulassungsbezirk liegt (z.B. anhand des Kaufvertrages)
Abfahrts- und Zielort der Fahrt