Willkommen beim Rosenheimer Zulassungsdienst

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Benötigte Unterlagen:

Angaben erfolgen ohne Gewähr.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kfz-Brief und Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
  • je nach Art der technischen Änderung Prüfbericht über die Änderungsabnahme nach § 19 StVZO, Herstellerbescheinigung, Einbaubescheinigung einer anerkannten Werkstatt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer), wenn sich die Fahrzeugart ändert (z.B. Umschlüsselung von PKW auf LKW)
  • Vollmacht des Fahrzeughalters an den Beauftragten

Bei einem Zuzug von außerhalb Rosenheim informieren Sie sich bitte unter Zulassung/Umschreibung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
  • gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw. Handelsregister-Auszug und geänderte Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht des Fahrzeughalters an den Beauftragten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kfz-Brief und Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde), falls noch nicht im Personalausweis / Reisepass vermerkt
  • Vollmacht des Fahrzeughalters an den Beauftragten